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BFH, 07.11.1956 - II 165/56 U |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abgelaufene Kraftfahrzeugsteuerkarte - Steuerpflicht im Fall des Übergangs eines im deutschen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeugs auf einen anderen Steuerschuldner - Anzeige bei der Zulassungsbehörde - Gewähr dafür, daß die Benutzung des Fahrzeugs nicht mehr ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 63, 506
- BStBl III 1956, 389
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 11.07.1989 - VII R 4/87
Einheimisches Fahrzeugs - Veräußerung eines Fahrzeugs - Anzeige über Veräußerung …
Die Vorschrift verknüpft den Beginn der Steuerpflicht des Erwerbers eines einheimischen Fahrzeugs (§ 2 Abs. 3 KraftStG 1979) mit der Beendigung der Steuerpflicht des Veräußerers; dessen Steuerpflicht endet mit dem Eingang der verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Veräußerungsanzeige (§ 27 Abs. 3 StVZO), zu der auch die Bestätigung des Erwerbers über den Empfang der Fahrzeugpapiere gehört (BFH, Urteil vom 7. November 1956 II 165/56 U, BFHE 63, 506, BStBl III 1956, 389 und Urteil in BFHE 91, 378, BStBl II 1968, 359; FG München, Urteil vom 25. Februar 1958 IV 21/58, Entscheidungen der Finanzgerichte 1958, 243, alle zu § 8 KraftStG a.F.), spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an den Erwerber. - BFH, 19.12.1967 - II 17/64
Übergang eines Fahrzeugs - Fahrzeughalter - Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht - …
Nur die Anzeige gemäß § 27 Abs. 3 StVZO in Verbindung mit der der Zulassungsbehörde zugleich einzureichenden Bestätigung des Erwerbers über den Empfang des Kraftfahrzeug- oder Anhängerscheins und des Kraftfahrzeug- oder Anhängerbriefs bietet die Gewähr, daß das Fahrzeug nicht mehr vom Veräußerer, sondern nur noch vom Erwerber gehalten wird (vgl. auch Urteil des Senats II 165/56 U vom 7. November 1956, BFH 63, 506, BStBl III 1956, 389).